Im möchte mein Erbe regeln - wie bewerte ich meine Fonds?

Sie besitzen einen oder mehrere Anteile an geschlossenen Fonds und wollen zu Lebzeiten ihr Erbe regeln. Sie wissen jedoch nicht, welchen Wert die einzelnen Anteile an den geschlossenen Immobilienfonds haben. Anders als beispielsweise Barvermögen lassen sich solche Anteile nicht so leicht unter den Erben gerecht aufteilen, so dass ein gewisses Konfliktpotential stets gegeben ist.

Durch die neutralen Fondsgutachten ist nun die Bewertung mit überschaubaren Kosten möglich.

Außerdem muß bei größeren Vermögen die Optimierung der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Geschlossene Fonds werden - wie Immobilien - mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet. Wir ermitteln gerne - gemeinsam mit Ihrem Steuerberater - eine optimale Lösung.

Wir arbeiten gerne mit Fachanwälte für Erbrecht und Mediatoren zusammen, um eine faire Lösung zu finden.

Gerne beantworten wir hierzu Ihre Fragen.