Geschlossenen Fonds geerbt - und nun?

Bei Erbschaften geht es häufig um große Vermögen, die teilweise von einem auf den anderen Tag den Eigentümer wechseln. Nicht selten haben die jeweiligen Erben den Wunsch, vorhandene Sachwerte oder Beteiligungen zu liquidieren, sodass sie praktisch frei über das vorhandene Kapital verfügen können. Bei geschlossenen Fonds gestaltet sich dieses Vorhaben schwierig, denn es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die in bestimmte Projekte investieren.

Dadurch ist das Kapital über einen langen Zeitraum gebunden. Die Anteile können bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nicht an die Gesellschaft zurückgegeben werden. Diese Tatsache ändert sich auch dadurch nicht, dass die Anteile den Eigentümer wechseln, was eben unter anderem im Zuge einer Erbschaft der Fall sein kann. Ein Erbfall berechtigt nicht zur vorzeitigen Rückgabe an die Gesellschaft.

Verkauf am Zweitmarkt ist oft einzige Alternative

Da der Erbe quasi an die Stelle des Erblassers tritt, übernimmt er im Zusammenhang mit den Anteilen am geschlossenen Fonds sowohl dessen Rechte als auch dessen Pflichten. Dennoch gibt es für den Erben eine Möglichkeit, die Anteile durch den Verkauf am Zweitmarkt zu Geld zu machen.

Allerdings ist dieser Markt noch nicht besonders ausgeprägt, sodass es je nach Art des Fonds durchaus passieren kann, dass es mehrere Wochen, Monate oder sogar Jahre dauert, bis sich ein interessierter Käufer findet. Dieser Markt ist intransparent und professionelle Käufer haben durch ihr Insiderwissen einen klaren Vorteil. Durch ein Fondsgutachten erhalten die neuen Eigentümer eine Preisindikation über den Marktwert und können auf Augenhöhe verhandeln.

Gerade bei Erbengemeinschaften macht eine Verteilung der Fondsanteile Sinn, da sich sonst die Verwaltungsarbeit in keinen Verhältnis zum Ertrag steht. Alleine das Ausfüllen der Steuererklärung mit der richtigen Erbquote überfordert viele. Daher ist oft die beste Lösung, die einzelnen Fonds an die einzelnen Erben zuzuordnen. Dazu muß jedoch im ersten Schritt der reale Werte der einzelnen Beteiligungen ermittelt werden. Dies ist mit dem standardisierten Fondsgutachten mit überschaubaren Kosten möglich.

Wir arbeiten gerne mit Fachanwälten für Erbrecht und Mediatoren zusammen, um ihre Interessen zu vertreten.

Gerne beantworten wir hierzu Ihre Fragen.