Wir lassen uns scheiden - was sind unsere Fonds wert?

In vielen Scheidungsfällen ist die Bewertung der Vermögenswerte oft strittig. Wir haben schon öfters erlebt, dass die Nominalwerte der Beteiligungen in der Vermögensaufstellung berücksichtigt werden. Das ist oft weit an der Realität vorbei. 

Das kann fatale Konsequenzen für die Scheidungspartei haben, die sich nicht näher für die Anteile der geschlossenen Fonds interessiert hat. Oft werden vor Gericht die Nominalwerte der geschlossenen Fonds angesetzt, weil es keiner besser weiß. Es ist nicht selten, dass der geschlossene Fonds auf Grund der hohen Abschreibungen und Werbungskosten in der Investitionsphase nach Jahren einen hohen Verschuldungsgrad hat und der Anteil quasi wertlos ist. Im Zweifel entstehen im Zeitablauf noch Nachschußverpflichtungen.

Fondsgutachter Joachim Kraus bietet ein standardisiertes Verfahren zur Preisindikation von geschlossenen Immobilienfonds an. Für die Kurzgutachten (reine Preisindikation) werden lediglich der Emissionsprospekt und die letzten Geschäftsberichte benötigt.

Durch das Fondsgutachten verhandeln die Parteien auf Augenhöhe - gerade wenn es um Gerichtsverfahren geht. 

Wir arbeiten gerne mit Mediatoren und Rechtsanwälten zusammen, um ihre Interessen zu vertreten. 

Gerne beantworten wir hierzu Ihre Fragen.